ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Firma Klemens Kitzmüller
Margaretenstraße 71
1050 Wien
(„Schaumstoffhaus“)
Stand: 1. März 2022
1. Geltungsbereich der AGB
1.1 Schaumstoffhaus betreibt Verkaufslokale sowie einen Onlineshop (www.schaumstoffhaus.at/shop). Für alle Rechtsgeschäfte und für alle Lieferungen und Leistungen von
Schaumstoffhaus gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen („AGB“). Der Kunde („Kunde“) kann Standardprodukte
sowie individuelle Schaumstoffzuschnitte mit und ohne Überzug
(„Produkte“) erwerben.
1.2 Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden
oder abweichende Vereinbarungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie
seitens Schaumstoffhaus von einer vertretungsbefugten Person
ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
1.3 „Verbraucher“ sind Kunden, für die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (§ 1 Abs 1 KSchG).
1.4 Die AGB liegen in den Geschäftsräumlichkeiten von Schaumstoffhaus auf und sind unter www.schaumstoffhaus.at/terms abrufbar.
2. Bestellung und Vertragsabschluss
2.1 Angebote von Schaumstoffhaus sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
2.2
Der Kunde kann im Onlineshop Produkte auswählen oder konfigurieren.
Nach Angabe der Kontakt-, Liefer- und Zahlungsinformationen kann der
Kunde durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“, womit
er die Richtigkeit seiner Angaben bestätigt, ein verbindliches Angebot
zum Kauf der sich im Warenkorb befindlichen Produkte gegenüber
Schaumstoffhaus abgeben („Angebot“). Der Kunde erhält in der Folge eine
automatische Eingangsbestätigung. Diese stellt keine Vertragsannahme des
Angebots durch Schaumstoffhaus dar. Die Annahme des vom Kunden
abgegebenen Angebots durch Schaumstoffhaus erfolgt bei Kauf im
Onlineshop oder im sonstigen Fernabsatz (Mail, Telefon,..) erst durch
Übersendung einer schriftliche Annahmeerklärung, einer
Abholbenachrichtigung oder durch den Versand der Produkte an den Kunden.
2.3
Der Inhalt der von Schaumstoffhaus verwendeten Prospekte,
Werbeankündigungen etc. (insbesondere Maße, Gewichte, Eigenschaften,
Leistungen, Preise und dergleichen) wird grundsätzlich nicht
Vertragsbestandteil.
2.5 Bei Zuschnitten aus Schaumstoffen ist
Schaumstoffhaus berechtigt, die Bestellungen von Unternehmern durch
Lieferung einer Mehr oder Mindermenge von 10% zu erfüllen, um die
produktionsbedingten Rohblockmaße restlos auszunützen.
2.6
Kostenvoranschläge werden von Schaumstoffhaus nach bestem Fachwissen
erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen.
Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr
als 15 % ergeben, so wird Schaumstoffhaus den Vertragspartner davon
unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche
Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte
Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in
Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde,
können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in
Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich (gilt
nicht bei Verbrauchern).
3. Versandart und Gefahrtragung
3.1 Erfüllungsort für die Vertragserfüllung ist jeweils der Sitz von Schaumstoffhaus in Wien.
3.2
Im Rahmen der Bestellung kann der Kunde zwischen „Abholung“ oder
„Lieferung“ wählen. Bei Abholung stellt Schaumstoffhaus dem Kunden die
bestellten Produkte am jeweils festgelegten Standort zur Abholung zur
Verfügung. Bestellte Produkte werden dem Kunden diesfalls nur gegen
Vorlage der von Schaumstoffhaus übermittelten Abholbenachrichtigung
sowie nach Unterzeichnung einer Übernahmebestätigung ausgefolgt.
3.3 Eine Lieferung von bestellten Produkten erfolgt ausschließlich an Lieferadressen innerhalb Österreichs.
3.4 Teillieferungen sind zulässig, sofern diese dem Kunden zumutbar
sind und keine zusätzlichen Kosten verrechnet werden. Schaumstoffhaus
ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), Produkte aus mehreren
Bestellungen eines Kunden in einer Lieferung zusammenzufassen.
3.5
Die Versendung der Produkte erfolgt in einer üblicherweise geeigneten
Verpackung und entweder durch Schaumstoffhaus selbst oder durch einen
marktüblichen Beförderer. Auf Wunsch des Kunden kann eine besondere Art
der Beförderung gegen Tragung der anfallenden Mehrkosten erfolgen. Die
Kosten des Versandes werden dem Kunden im Rahmen des Bestellvorganges
bekannt gegeben.
3.6 Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Produkte
geht über, sobald diese dem Kunden oder dem vereinbarten Beförderer
übergeben wurden. Das Risiko für den Transport trägt sohin der Kunde.
Dies gilt nicht bei Verbrauchern. Diesfalls geht die Gefahr auf den
Kunden über, sobald die Produkte an den Kunden oder an einen von diesem
bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert werden. Hat
ein Verbraucher selbst einen Beförderungsvertrag mit einem Beförderer
geschlossen, ohne dabei eine von Schaumstoffhaus vorgeschlagene
Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr für den Verlust oder
die Beschädigung der Produkte bereits mit der Aushändigung der Produkte
an diesen Beförderer über. Der Kunde erwirbt jedoch nicht zugleich mit
dem Gefahrenübergang das Eigentum an den Produkten, sondern gilt ein
Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung als vereinbart.
3.7
Für Lieferungen an Unternehmer gilt, dass bei innergemeinschaftlichen
Lieferungen eine Steuerfreiheit nur gewährt werden kann, wenn im
Zeitpunkt der Leistungserbringung die gesetzlichen Voraussetzungen
erfüllt sind. Der Kunde hat Schaumstoffhaus unaufgefordert und
unverzüglich alle Nachweise, Dokumente und Urkunden zu übermitteln,
welche zur Erlangung einer Umsatzsteuerbefreiung von
innergemeinschaftlichen Lieferungen erforderlich sind. Kommt der Kunde
dieser Verpflichtung nicht zeitgerecht nach, kann Schaumstoffhaus die
gesetzliche Umsatzsteuer in Rechnung stellen und hat der Kunde diese
gemeinsam mit dem Rechnungsbetrag zu bezahlen. Der Kunde hat
Schaumstoffhaus hinsichtlich daraus resultierender Nachteile und Schäden
schad und klaglos zu halten. Im Falle einer Überprüfung durch die
Abgabenbehörde und nachträglichen Versagung der Steuerfreiheit, hat der
Kunde die von Schaumstoffhaus nachverrechnete Umsatzsteuer umgehend zu
begleichen.
3.8 Wird der Versand durch Umstände verzögert, die der
Kunde zu vertreten hat, so hat er etwaige dadurch verursachte Mehrkosten
zu tragen.
4. Lieferfristen und -termine
4.1 Schaumstoffhaus
gibt jeweils die geschätzte Lieferdauer an. Diese von Schaumstoffhaus
beim jeweiligen Produkt angegebene Lieferdauer stellt eine bloße
Schätzung dar und ist daher unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich
als verbindlich vereinbart wurden.
4.2 Die voraussichtliche Lieferdauer wird vor Abschluss der
Bestellung nach Auswahl der Versandart angegeben. Lieferverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt verlängern die Lieferdauer.
4.4 Ist die
Abholung vereinbart, informiert Schaumstoffhaus den Kunden per E-Mail
oder telefonisch von der Abholbereitschaft. Die Abholung der Produkte
durch den Kunden hat binnen 14 Tagen ab Benachrichtigung zu erfolgen.
Holt der Kunde die jeweiligen Produkte nicht innerhalb dieser Frist ab,
so behält sich Schaumstoffhaus vor, nach erneuter Benachrichtigung und
angemessener, in der Regel 14-tägiger Nachfristsetzung, Lagerkosten in
angemessener Höhe in Rechnung zu stellen. Sollte der Kunde die
jeweiligen Produkte auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht
abholen, ist Schaumstoffhaus berechtigt, wahlweise Erfüllung zu
verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, die Ware nach Möglichkeit
anderweitig zu verwerten und vom Kunden Schadenersatz zu fordern.
4.5
Die Lagerung von zum vereinbarten Termin oder binnen 14 Tagen nach
Bekanntgabe der Abholbereitschaft nicht abgenommene Ware wird auf Gefahr
und, nach 14 Tagen, auf Kosten des Kunden gelagert. Der Ersatz der
durch den Annahmeverzug entstandenen Kosten und des entgangenen Gewinns
bleibt unberührt.
5. Verzug
5.1 Wenn Schaumstoffhaus mit seiner Leistung im Verzug
ist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, nachdem er
Schaumstoffhaus nach Eintritt des Verzugs schriftlich eine angemessene
Nachfrist unter Androhung des sonstigen Vertragsrücktritts gesetzt hat.
Die Nachfrist ist dann angemessen, wenn sie 50 % der ursprünglichen
Liefer- oder Leistungsfrist nicht unterschreitet. Im Falle eines
berechtigten Rücktritts des Kunden vom Vertrag bestehen
Schadenersatzansprüche gegenüber Schaumstoffhaus nur bei Vorliegen von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur
auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug
vorliegt.
5.2 Wenn außerhalb der Sphären der Parteien liegende
Umstände wie höhere Gewalt, Pandemien, etc. die Einhaltung der
vereinbarten Leistungsfrist behindern, so verlängert sich diese
jedenfalls um die Dauer dieser Umstände. Als derartige Umstände sind
beispielsweise Streiks, Naturkatastrophen, Transportschäden, behördliche
Eingriffe, unvorhersehbare Rohstoffknappheit sowie der Ausfall eines
wesentlichen, kurzfristig schwer ersetzbaren Zulieferers, zu sehen.
5.3
Ereignisse gemäß Punkt 5.2 berechtigen die Parteien im Falle der
Unzumutbarkeit der Aufrechterhaltung des Vertrages, ganz oder teilweise
von diesem zurückzutreten.
6. Preise und Zahlung
6.1 Die im Onlineshop angegebenen Preise
verstehen sich in Euro, sind Bruttopreise und enthalten die jeweils
gültige Umsatzsteuer. Die angegebenen Preise gelten auf Basis der vom
Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Preisbasis
ist die Abnahme der bestellten Menge. Bei Abnahme von Mindermengen wird
eine Preisanpassung vorbehalten.
6.2 Für jede Lieferung fällt zusätzlich die dem Kunden bei Abgabe seiner Bestellung im Onlineshop mitgeteilte Versandgebühr an.
6.3
Abhängig von der durch den Kunden gewählten Zahlungsart gelten
zusätzlich die vom jeweiligen Zahlungsanbieter verwendeten Bedingungen.
6.4
Wenn der Kunde Zahlung auf Rechnung auswählt, ist der zu leistende
Kaufpreis für die Produkte binnen 30 Tagen ab Erhalt der bestellten
Produkte zur Zahlung fällig. Der Kunde stimmt der Übermittlung einer
elektronischen Rechnung zu.
6.5 Bei Zahlungsverzug werden
Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz und
Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 4 % verrechnet. Der Ersatz des
tatsächlich entstandenen Schadens bleibt davon unberührt.
7. Produkteigenschaften und Gewährleistung
7.1 Sofern nachstehend nicht ausdrücklich Gegenteiliges vorgesehen ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
7.2
Geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende Abweichungen
stellen unbeachtliche Mängel dar und gelten vorab als genehmigt.
Änderungen und Verbesserungen der vereinbarten Lieferungen und
Leistungen, die auf neuen Erfahrungen oder wissenschaftlichen
Erkenntnissen basieren, bleiben Schaumstoffhaus vorbehalten.
7.3. Bei
großen Schaumstoffzuschnitten sind technisch bedingte Abweichungen bis
+- 15 mm hinsichtlich Länge und Breite bzw. +- 5 mm hinsichtlich der
Dicke möglich und stellen derartige Abweichungen keinen
Reklamationsgrund dar. Bei Koffereinlagen stellen Abweichungen bei den
Außenabmessungen bis +- 5 mm keinen Reklamationsgrund dar.
7.4 Wenn
es aufgrund der Produktspezifikationen erforderlich sein sollte,
Verklebungen des Materials vorzunehmen, ist Schaumstoffhaus frei in der
Wahl der Klebestelle, soweit dies keine für den Kunden unzumutbare
Beeinträchtigung von Funktion oder Optik darstellt.
7.5 Bei Stoffen und Schaumstoffen können im Rahmen des
Herstellungsprozesses Farbabweichungen oder durch die Lagerung
UV-bedingte Farbveränderungen auftreten. Diese stellen keinen
Reklamationsgrund dar.
7.6 Eine bestmögliche Auftragsausführung ist
bei der Bestellung von Koffereinlagen nur bei Überlassung der zu
versorgenden Teile umgehend nach Auftragserteilung und vor
Produktionsbeginn möglich. Hierfür ist der Kunde verantwortlich.
7.7.
Bei Koffereinlagen erfolgt eine Produkterstellung durch Schaumstoffhaus
auf Grundlage der Vorgaben und Abmessungen des Kunden. Für eine
bestimmte Funktionalität in der Anwendung oder einen bestimmten Grad an
Schutz wird seitens Schaumstoffhaus keinerlei Haftung übernommen.
7.8
Unternehmer verzichten auf die Geltendmachung eines
gewährleistungsrechtlichen Preisminderungs- und Wandlungsrechts, sofern
Schaumstoffhaus die Verbesserung oder den Austausch (primäre
Gewährleistungsbehelfe) nicht verweigert bzw. innerhalb angemessener
Frist vornimmt.
7.9 Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer
ein Jahr. § 924 ABGB ist bei Unternehmern ausgeschlossen. Unternehmer
haben iSd. UGB die übergebenen Produkte unverzüglich, spätestens jedoch
binnen einer Woche nach Übernahme bzw. bei versteckten Mängeln binnen
einer Woche nach Feststellung, schriftlich zu rügen. Die Rüge ist zu
begründen und zu belegen.
7.10 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen wird ausgeschlossen.
8. Haftung
Die
Haftung von Schaumstoffhaus wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
beschränkt, soweit dies nicht Personenschäden betrifft. Für entgangenen
Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und
Vermögensschäden sowie Ansprüche Dritter wird die Haftung generell
ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung mit dem
Auftragswert beschränkt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn,
Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden,
Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und
Programmen und deren Wiederherstellung haftet Schaumstoffhaus nicht.
Die
Haftung von Schaumstoffhaus für Beschädigungen an oder den Verlust von
vom Kunden übergebenen Sachen (z.b. Geräten, für die eine Koffereinlage
herzustellen ist), wird ausgeschlossen, soweit keine krasse grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen. Der Kunde hat selbst für eine
entsprechende Schadens- und Diebstahlversicherung zu sorgen. Nur bei
gesonderter Vereinbarung kann gegen entsprechenden Kostenersatz eine
Versicherung der zeitweilig aus oben dargestellten Gründen übernommenen
Sachen im Rahmen der Haftpflichtversicherung vom Schaumstoffhaus
vereinbart werden.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Alle Produkte
werden von Schaumstoffhaus unter Eigentumsvorbehalt geliefert und
verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von
Schaumstoffhaus.
9.2 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich
erklärt wird. Soweit gesetzlich zulässig, ist Schaumstoffhaus bei
Warenrücknahme berechtigt, dem Kunden sämtliche dadurch entstehende
Kosten sowie bei Kunden, die Unternehmer sind, eine Bearbeitungsgebühr
von 10 % des Vertragspreises zu verrechnen.
9.3 Bei Zugriff Dritter
auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pfändungen, verpflichtet sich
der Kunde, auf das Eigentum von Schaumstoffhaus hinzuweisen und diese
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
9.4 Der Kunde trägt ab
Übernahme das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die
Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
9.5
Ist der Kunde berechtigt, vor Bezahlung der Ware über diese zu verfügen,
hat er sich bis zur vollständigen Bezahlung des dem Unternehmer
zustehenden Leistungsanspruches das Eigentum vorzubehalten.
10. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
10.1 Es
gilt ausschließlich österreichisches Recht, wobei die Anwendbarkeit des
UNKaufrechtes sowie internationale Verweisungsnormen ausgeschlossen
werden. Zugunsten des Verbrauchers günstigere Normen des an seinem
gewöhnlichen Aufenthaltsort geltenden Rechts gehen diesen AGB vor.
10.2
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies
nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die
Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare
Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen,
die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung möglichst nahe kommt. Sofern der Kunde Verbraucher ist, tritt
an die Stelle einer nichtigen oder unwirksamen Bestimmung die
entsprechende gesetzliche Bestimmung.
10.3 Für allfällige
Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Schaumstoffhaus wird die
ausschließliche Zuständigkeit des am Sitz von Schaumstoffhaus sachlich
zuständigen Gerichtes vereinbart, sofern der Kunde nicht Verbraucher
ist.
11. Widerrufsrecht für Verbraucherverträge
11.1 Als
Verbraucher haben Sie das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ab jenem
Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht
Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben, ohne Angabe von
Gründen zu widerrufen.
11.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen
Sie Schaumstoffhaus, Margaretenstraße 71, 1050 Wien, Telefonnummer +43 1
544 51 25, E-Mail: office@schaumstoffhaus.at
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post
versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Sie können dafür das am Ende dieser AGB
beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.
11.4 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es
aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor
Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
11.5 Wird der Vertrag
widerrufen, hat Schaumstoffhaus Ihnen alle Zahlungen, die es von Ihnen
erhalten hat, einschließlich der Standard-Lieferkosten, unverzüglich und
spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei Schaumstoffhaus
eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Schaumstoffhaus
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion
eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung
Entgelte berechnet. Schaumstoffhaus kann die Rückzahlung verweigern, bis
es die Waren wieder zurückerhalten hat oder Sie die Ware nachweislich
zurückgesandt haben, je nachdem, welcher der frühere Zeitpunkt ist.
11.6 Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie Schaumstoffhaus über den
Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Schaumstoffhaus zurückzusenden
oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf
der Frist von vierzehn Tagen absenden.
11.7 Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
11.8 Das Recht, den Vertrag zu widerrufen besteht insbesondere nicht (§ 18 FAGG) bei Verträgen über
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. Sonderanfertigungen etc.). Eine nach Kundenspezifikationen gefertigte Ware im Sinne dieser Bestimmung liegt jedenfalls dann vor, wenn der im Onlineshop bestellte Artikel durch den „Konfigurator“ vor Abgabe der Bestellung angepasst worden ist und Schaumstoffhaus die Rücknahme der angefertigten Ware unzumutbar ist.
- Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
- Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
- Ton-
oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten
Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung
entfernt wurde.
Muster-Widerrufsformular für Verbraucher
Widerrufsformular
Sehr geehrter Kunde!
Sollten
Sie den mit Schaumstoffhaus geschlossenen Vertrag widerrufen wollen,
dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Fa. K. Kitzmüller
Schaumstoffhaus
Margaretenstraße 71
1050 Wien
Österreich
office@schaumstoffhaus.at
Hiermit
widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*) die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) unzutreffendes streichen
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